Mit der Verordnung (EU) 2021/341 vom 23. Februar 2021 wird die Verordnung (EU) 2019/1781 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für Motoren und Frequenzumrichter präzisiert. Unter anderem betreffen die Änderungen:
- Mindesteffizienzwerte für 60 Hz-Motoren (vgl. Verordnung (EU) 2021/341, Anhang II, Ziffer 1, Buchstabe a)
- Bereitstellung von Produktinformationen mittels QR-Code (vgl. Verordnung (EU) 2021/341, Anhang II, Ziffer 1, Buchstabe b)
- Ausnahme von Motoren welche als Ersatz für in Produkte integrierte Motoren dienen und vor der Änderung der Anforderungen an die Energieeffizienz in Verkehr gebracht wurden (vgl. Verordnung (EU) 2021/341, Artikel 2, Ziffer 1)
Wie die verschärften Mindestanforderungen für Motoren und Frequenzumrichter gelten die Änderungen ab dem 1. Juli 2021. Weitere Informationen dazu sind auf www.topmotors.ch unter Normen & Vorschriften vorhanden.