Ab 1. Juli 2021: strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Motoren und Frequenzumrichtern

Mindestanforderungen für Motoren ab 1. Juli 2021

Ab dem 01. Juli 2021 gilt für das Abgeben und das in Verkehr bringen:

  • Effizienzklasse IE2 (oder besser) für Motoren mit einer Nennleistung ab 0.12 kW bis weniger als 0.75 kW
  • Effizienzklasse IE3 (oder besser) für Motoren mit einer Nennleistung ab 0.75 kW bis 1 000 kW
  • Effizienzklasse IE2 für Frequenzumrichter (FU), die für den Betrieb mit Motoren von 0.12 kW bis 1 000 kW ausgelegt sind

Weitere Informationen unter Topmotors Normen & Vorschriften