Bundesrat synchronisiert Energieeffizienzanforderungen für Elektromotoren mit der EU

Neue Elektrogeräte sollen weniger elektrische Energie verbrauchen. Der Bundesrat hat bezüglich der Anforderungen an die Energieeffizienz bestimmter Produkte Änderungen der Energieeffizienzverordnung (EnEV) beschlossen, darunter auch Elektromotoren.

Die Revision der EnEV hat zum Ziel, die verschärften Energieeffizienzanforderungen der EU in das Schweizer Recht zu übernehmen. Die Änderungen für Elektromotoren treten am 1. Juli 2021 in Kraft und werden mit der Verordnung (EU) 2019/1781 synchronisiert. Siehe auch die Medienmitteilung des Bundesrates (in Deutsch, Französisch & Italienisch).