Normen & Vorschriften

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Vorschriften Schweiz

Energieeffizienz:
Die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte, zu welchen u.a. Motoren, Frequenzumrichter, Pumpen und Ventilatoren zählen, sind in der Energieeffizienzverordnung (EnEV) vom 01. November 2017 festgehalten. Mit dem Entscheid des Bundesrates vom April 2020 wird die Energieeffizienzverordnung geändert. Für Motoren und Frequenzumrichter verschärfen sich u.a. die Anforderungen an die Energieeffizienz ab dem 1. Juli 2021.

Energieeffizienzverordnung (gültig ab 1. September 2021):
Energieeffizienzverordnung vom 01. Nov. 2017, Stand vom 1.September 2021 Download
Relevante Anhänge, Stand vom 1. September 2021:
Anhang 2.6: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Ventilatoren Download
Anhang 2.7: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Motoren und Frequenzumrichtern Download
Anhang 2.8: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Nassläufer-Umwälzpumpen Download
Anhang 2.9: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Wasserpumpen Download

Effizienzklassen:
Ab dem 1. Juli 2021 gilt für das Abgeben und in Verkehr bringen:

  • Effizienzklasse IE2 (oder besser) für Motoren mit einer Nennleistung ab 0.12 kW bis weniger als 0.75 kW
  • Effizienzklasse IE3 (oder besser) für Motoren mit einer Nennleistung ab 0.75 kW bis 1 000 kW
  • Effizienzklasse IE2 für Frequenzumrichter die für den Betrieb mit Motoren von 0.12 kW bis 1 000 kW ausgelegt sind

Ab dem 1. Juli 2023 müssen zudem in Verkehr gebrachte und abgegebene Motoren mit einer Nennleistung von mindestens 75 kW bis höchstens 200 kW die Anforderungen der Effizienzklasse IE4 (oder besser) erfüllen.

In der Schweiz und in der Europäischen Union gelten ab dem 1. Juli 2021 einheitliche Vorschriften betreffend Energieeffizienz von Elektromotoren und Frequenzumrichtern, da durch den Beschluss des Bundesrates vom 22. April 2020 die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1781 in die Energieeffizienzverordnung (EnEV, vgl. Anhang 2.7) aufgenommen wurden.

In der Schweiz wird für das Abgeben von Motoren und Frequenzumrichtern, welche die geltenden Anforderungen nicht erfüllen, eine Übergangsfrist von jeweils einem Jahr gewährt, vergleiche EnEV Anhang 2.7, 5 Übergangsbestimmungen:
5.1 Motoren und Frequenzumrichter, welche die geltenden Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Sie dürfen längstens bis zum 30. Juni 2022 abgegeben werden.
5.2 Motoren, welche die ab 1. Juli 2023 geltenden Anforderungen nicht erfüllen, dürfen ab diesem Datum nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Sie dürfen längstens bis zum 30. Juni 2024 abgegeben werden.

In der Europäischen Union hingegen gibt es keine Abverkaufsfrist. Korrekt in Verkehr gebrachte Motoren und Frequenzumrichter dürfen dort unbefristet abverkauft werden.

Diese Informationen über die Vorschriften in der Schweiz und der EU finden Sie in kompakter Form auch in Topmotors INFO Nr. 1: Strengere Anforderungen an die Energieeffizienz

Weitere Informationen zu Ausnahmen, Übergangsfristen und Abverkauf von IE1-, IE2- und IE3-Motoren welche die geltenden Vorschriften nicht erfüllen: siehe Topmotors INFO Nr. 2: Abverkauf von Motoren


Vorschriften EU

In der EU sind folgende Ökodesign-Verordnungen für Motoren, Frequenzumrichter, Pumpen und Ventilatoren in Kraft (Verordnungen zur Durchführung der Ökodesign-Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte):

Ökodesign Elektromotoren und Frequenzumrichter
Die Europäische Union hat am 25. Oktober 2019 die Verschärfung der energetischen Mindestanforderungen für Elektromotoren und Frequenzumrichter bekanntgegeben. Die verschärften Mindestanforderungen der Verordnung (EU) 2019/1781 gelten ab dem 01. Juli 2021 und die Verordnung (EG) Nr.640/2009 wird mit Wirkung vom 01. Juli 2021 aufgehoben.

Verordnung (EU) 2019/1781 und Verordnung (EU) 2021/341
In der Europäischen Union und der Schweiz gelten ab dem 1. Juli 2021 einheitliche Vorschriften für Motoren und Frequenzumrichter, da die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1781 in die schweizerische Energieeffizienzverordnung aufgenommen wurden.
Mit der Verordnung (EU) 2021/341 vom 23. Februar 2021 werden die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1781 für Motoren und Frequenzumrichter leicht geändert. Die Änderungen gelten wie die Verschärfung der Mindesteffizienzvorschriften ab dem 1. Juli 2021. Unter anderem wird präzisiert:

  • Mindesteffizienzwerte für 60 Hz-Motoren (vgl. Verordnung (EU) 2021/341, Anhang II, Ziffer 1, Buchstabe a)
  • Bereitstellung von Produktinformationen mittels QR-Code (vgl. Verordnung (EU) 2021/341, Anhang II, Ziffer 1, Buchstabe b)
  • Motoren welche als Ersatz für in Produkte integrierte Motoren dienen und vor der Änderung der Anforderungen an die Energieeffizienz in Verkehr gebracht wurden, sind von diesen ausgenommen (vgl. Verordnung (EU) 2021/341, Artikel 2, Ziffer 1)

Die wichtigsten Anforderungen betreffend Energieeffizienz sind oben im Abschnitt Schweiz/Effizienzklassen beschrieben.
Verordnung (EU) 2019/1781 (Fassung 2019-10-25): Download
Verordnung (EU) 2021/341 (Fassung 2021-02-26): Download

Ökodesign Umwälzpumpen
Seit 01. August 2015 wird für Nassläufer-Umwälzpumpen von 1 W bis 2500 W hydraulischer Leistung einen Energieeffizienzindex (EEI) von 0.23 verlangt. Diese Verordnung wurde geändert, siehe konsolidierter Text:
Verordnung (EG) Nr. 641/2009 (Fassung 2009-07-23): Download
Verordnung (EG) Nr. 641/2009 (konsolidierter Text, Fassung 2019-11-14): Download

Ökodesign Wasserpumpen
Seit 01. Januar 2015 müssen Wasserpumpen im Bestpunkt den erforderlichen hydraulischen Pumpenwirkungsgrad mit dem Mindesteffizienzindex (MEI) von 0.4 einhalten. Diese Verordnung wurde geändert, siehe konsolidierter Text:
Verordnung (EG) Nr. 547/2012 (Fassung 2012-06-26): Download
Verordnung (EG) Nr. 547/2012 (konsolidierter Text, Fassung 2017-01-09): Download

Ökodesign Ventilatoren
Seit 01. Januar 2015 müssen Ventilatoren mit einer elektrischen Antriebsleistung zwischen 125 W und 500 kW die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der zweiten Stufe erzielen. Diese Verordnung wurde geändert, siehe konsolidierter Text:
Verordnung (EG) Nr. 327/2011 (Fassung 2011-04-06): Download
Verordnung (EG) Nr. 327/2011 (konsolidierter Text, Fassung 2017-01-09):  Download
 

Diese Informationen über die Vorschriften in der Schweiz und der EU finden Sie in kompakter Form auch in Topmotors Info Nr. 1: Strengere Anforderungen an die Energieeffizienz

Weitere Informationen zu Ausnahmen, Übergangsfristen und Abverkauf von IE1-, IE2- und IE3-Motoren welche die geltenden Vorschriften nicht erfüllen: siehe Topmotors Info Nr. 2: Abverkauf von Motoren


 

 

IEC Mindestwirkungsgrade

IEC Effizienzklassen

Die Effizienzklasse der netzbetriebenen elektrischen Motoren wird mit dem IE-Code nach der IEC Norm 60034-30-1 (2014) festgelegt, welche auf die Testnorm IEC Norm 60034-2-1 (2014) abgestützt ist:

IE1 = Standard Effizienz
IE2 = Hohe Effizienz
IE3 = Premium Effizienz
IE4 = Super Premium Effizienz


Energieeffizienz von elektrischen Antrieben mit Drehzahlregelung

Der Wirkungsgrad eines Antriebssystems ist drehzahl- und drehmomentabhängig. Über die Wirkungsgradberechnung im Teillastbetrieb informiert TOPMOTORS INFO Nr. 3: Wirkungsgradberechnung bei reduzierter Drehzahl – IEC TS 60034-31:2021


Motoren-Effizienznormen

Alle IEC (International Electrotechnical Commission) Normen sind auf www.iec.ch erhältlich.

Einen Überblick der wichtigsten international gültigen Normen für rotierende Maschinen ist in der folgenden Auflistung ersichtlich:

Bereich IEC Referenz Veröffentlicht Titel    
Einstufung IEC 60034-1 2017 Rating and performance Vorschau Link
Effizienztests IEC 60034-2-1 2014 Standard methods for determining losses and efficiency from tests (excluding machines for traction vehicles) Vorschau Link
Effizienztests IEC 60034-2-2 2010 Specific methods for determining separate losses of large machines from tests - Supplement to IEC 60034-2-1 Vorschau Link
Effizienztests von Motoren mit Frequenzumrichter Speisung IEC 60034-2-3 2020 Specific test methods for determining losses and efficiency of converter-fed AC induction motors Vorschau Link
Effizienzklassen IEC 60034-30-1 2014 Efficiency classes of line operated AC motors (IE-code) Vorschau Link
Leitfaden IEC 60034-31 2021 Selection of energy-efficient motors including variable speed applications - Application guide Vorschau Link
Effizienztests und -klassen von Frequenzumrichtern und Motoren mit Frequenzumrichtern IEC 61800-9-2 2017 Adjustable speed electrical power drive systems - Part 9-2: Ecodesign for power drive systems, motor starters, power electronics and their driven applications - Energy efficiency indicators for power drive systems and motor starters. Vorschau Link

 


IEC Testmethoden

Der Wirkungsgrad eines elektrischen Motors bezeichnet das Verhältnis der gelieferten mechanischen Leistung an der Welle (siehe Typenschild) zur zugeführten elektrischen Leistung. Er wird normalerweise für die Nennleistung (100% Last), sowie im Katalog auch für 25%, 50% und 75% Teillast angegeben. Das Wirkungsgradmaximum liegt normalerweise zwischen 75% und 100%. Unterhalb 50% fällt der Wirkungsgrad stark ab.

Der Wirkungsgrad eines elektrischen Motors wird auf dem Prüfstand bestimmt. Dazu gibt es die aktuelle Messnorm IEC 60034-2-1 (2014). Sie umfasst alle fünf Verlustkategorien eines elektrischen Motors.

Wenn Sie über einen Motorenprüfstand verfügen, der einen IEC 60034-2-1 Test auch für Dritte machen kann, senden Sie uns bitte ein Mail mit dem verfügbaren Leistungsbereich an info@topmotors.ch, damit wir Sie in die Liste aufnehmen können.

Motorenprüfstand bei S.A.L.T. - Swiss Alpine Laboratories for Testing of Energy Efficiency:

IEC Testmethoden

 

IEC Testmethoden