Nationale oder EU Anforderungen für den Mindestwirkungsgrad von Elektromotoren und Pumpen.

In der EU sind Ecodesign Richtlinien am 23. Juli 2009 für Motoren und Pumpen publiziert worden. Sie treten danach innert 20 Tagen formell in Kraft. 

  • In der beschlossenen Motoren Richtlinie wird ab dem 16. Juni 2011 das Inverkehrbringen von elektrischen Motoren untersagt, die nicht den Effizienzstandard IE2 (alte Bezeichnung Eff1) einhalten. Ab 2015 müssen Motoren mit 7.5 kW und mehr und ab 2017 sämtliche Motorengrössen von 0.75 kW bis 375 kW der anspruchsvollen Premium-Effizienzklasse IE3 entsprechen. Motoren der Effizienzklasse IE2 können jedoch auch nach 2015 in den Handel kommen, wenn sie mit einer variablen Motorsteuerung mit Frequenzumformer betrieben werden. Mittels der Motorsteuerung kann die Motordrehzahl lastabhängig geregelt werden, so dass stets optimale Effizienz gewährleistet ist. So kann der Energieverbrauch drastisch gesenkt werden, wenn die Motoren mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Lasten betrieben werden. EU Richtline siehe DOWNLOAD
  • Gleichzeitig wurde für Umwälzpumpen von 1 W bis 2500 W hydraulischer Leistung beschlossen, ab dem 1. Januar 2013 einen EEI von mindestens 0,27, ab 1. August 2015 von 0,23 zu verlangen. EU Richtline siehe DOWNLOAD

Der Bundesrat hat für die Schweiz am 24. Juni 2009 die Energieverordnung EnV dahingehend abgeändert, dass ab dem 1. Januar 2010 nur noch IE1 und ab dem 1. Juli 2011 nur noch IE2 elektrische Motoren von 0.75 kW bis 375 kW zum Verkauf zulässig sind. EnV siehe DOWNLOAD

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